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Verfassungsbeschwerde
Im Verlauf eines 25jährigen Fluxuskunstprojektes gemäß einem Manifest vom 24.12.82 in der Zeit vom 28.02.83 bis 28.02.03 und einer vollständigen Schweigeperiode als integralem Teil der konzeptuellen Aktionskunst bis zum 28.02.08 und einem Schlußfluxus von 144 Tagen bis zum 10.08.08 sind wesentliche und schwerwiegende Verletzungen der Arikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 1 und 2, Artikel 3 Absatz 3, Artikel 4 Absatz 1 und 2 und Artikel 5 Absatz 3 durch Organe der Bundesrepublik Deutschland und Personal der Westfälischen Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie begangen worden.
Prinzip des Kunstprozesses war Kunst in Leben zu überführen in surrealistischer, dadaistischer, situationistischer und anderer Traditionen und den Kunstverweis auf ein Minimum zu beschränken. Was meine Prozesskunst beweist: Kunst ist lebensgefährlich falls nicht in Museum oder Markt. Meine Losung Kunst ist heilig und was heilig keine Ware kostete mir unverschuldet mehrmals fast das Leben. Die Freiheit der Kunst wurde in mir als Künstler niederträchtig vergewaltigt.
Ich wurde beleidigt, beschämt, geschlagen, misshandelt, vergiftet und gefoltert und grundlos mit Waffen bedroht.
Ohne gegen ein Gesetz verstoßen zu haben, wurde ich 14mal meiner Freiheit für insgesamt 1001 Tage wegen meiner Kunst beraubt. Meine körperliche Unversehrtheit wurde dauerhaft geschädigt. Jedoch machte ich bei jeder gesetzwidrigen Zwangseinlieferung wegen meiner Kunst in die Psychiatrie ausdrücklich auf den Kunstcharakter meiner Aktionen deutlich. Die Fehlmedikationen sprich Vergiftungen führten u.a. zu einem Herzinfarkt im Alter von 36 Jahren und drei leichteren Gehirninfarkten mit 46 Jahren. Schwerste Vergiftungsdepressionen galt es während der Zwangsunterbringungen und vor allem danach zu durchstehen und zu überleben. Grundlos eingeliefert wurde ich jedes Mal höchstgradig selbstgefährdet entlassen. Mehr als drei dutzend meiner Freunde und Bekannten überlebten die Misshandlungen nicht. Einer verstarb in der Klinik an einem Herzinfarkt, die anderen brachten sich nach dem Klinikaufenthalt um, nachdem etliche die Klinik als Grund für den Selbstmord nannten.
Wegen der mir zugefügten Behinderungen bin ich schwer benachteiligt. Trotz meines Verweises auf meine Religionsfreiheit wurde dies, obwohl nicht in Konflikt mit geltendem Recht, stets missachtet. Die Vergiftungen verunmöglichten die Ausübung meiner Kunst. Meine ungestörte Religionsausübung wurde mehrfach durch Zwangs-und Polizeimaßnahmen vereitelt.
Eine unabhängige fachärztliche Begutachtung der permanenten Fehlmedikationen könnte das Ausmaß meiner Lebensgefährdungen nachweisen.
Die Freiheit meiner Kunst wurde in einem solchen Ausmaß be- und verhindert, dass das Kunstwerk, der Kunstprozeß und meine Person als Künstler schweren Schaden nahmen. Auf Grund dieser Verbrechen wurde die Lebenszeit des Künstlers wahrscheinlich erheblich verkürzt und es ist mit einem vorzeitigen Tod des ehemals kerngesunden Künstlers zu rechnen.
Die Verletzungen der Grundrechte bedeuteten schwerste körperliche Schäden und seelische Traumatisierungen und nicht zuletzt meinen vollständigen finanziellen Ruin, da es mir nach der ersten Freiheitsberaubung, Misshandlung durch Fixierung und Folter durch anhaltende Zwangsmedikation nicht mehr möglich war, eine Arbeit aufzunehmen. Der Versuch in der Klinik mit all meiner mir zu Gebote stehenden Vernunft Gehör zu finden, wurde stets von Seiten der mißhandelnden verbrecherischen Ärzte verweigert. In der gesamten Zeit hatte ich nicht mehr als bei der Eingangsuntersuchung jeweils ca. 10 Minuten Kontakt mit Ärzten. Es gab nur 3 Ausnahmen von je einer halben Stunde, wobei ich in einer davon überzeugt werden sollte, dass ein lebensgefährlicher Angriff auf mich bei einem nächtlichen Überfall in meiner Wohnung nicht stattgefunden hätte. Die andern beide Male wurde meine Dichtung und Kunst, die in langen Traditionen steht, als verrückt bezeichnet. Sie meinten wohl eher ihrer Tradition entsprechend entartet.
Als Beweismittel bitte ich meine mir nicht zugänglichen Krankenakten (Az.: 109 R 5830/154), Polizei- und Gerichtsprotokolle einzusehen.
Nach erheblichen Verzögerung in der Bearbeitung meines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Klageerzwingungsverfahren (1 Ws 891/08 OLG Hamm) trotz meiner formal richtigen Begründung mit Verweis auf (161 UJs 10/08 StA Dortmund und 2 Zs 3080/08) wurde der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt. Eine Rechtsvertretung mit geliehenem Geld für das Klageerzwingungsverfahren zu finden, wurde von 16 Rechtsanwälten abgelehnt, so dass die Frist verstrich. Ich mache darauf aufmerksam, dass der Eingang meines Briefes von Frau Köster am Oberlandesgericht verneint wurde und ebenfalls der zweite als Einschreiben geschickter Antrag. Erst mit Nachweis der Post fand sich der Brief auf. So kam es ohne mein Verschulden zu erheblichen Verzögerungen und ein Verstreichen der Frist für das Klageerzwingungsverfahren. Es ist meine feste Überzeugung, dass mir damit mein angekündigter Gang zur Klage wegen Folter nach Straßburg vor den internationalen Gerichtshof für Menschenrechte versperrt werden sollte. Im Anschluß an meine Anzeigen kam es erneut zu zwei gesetzwidrigen Verschleppungen in die Psychiatrie und Androhungen von Zwangsmaßnahmen. Nach den einschlägigen Erfahrungen früherer Zwangsmaßnahmen bangte ich um mein Leben und verblieb gegen den eigenen Willen aber der Vernunft gehorchend „freiwillig“.
Seit Beginn des Jahres kam es zu einigen Einbrüchen in meine Wohnung und Keller, bei denen mir vor allem gut 22000 Bilder, über 40 Videos, Programme für Bildmaschinen und meine nichtveröffentlichten philosophischen Werke auf CD, DVD einschließlich externer Festplatte gestohlen wurde.
Als weitere Begründung weise ich Sie auf die Polemik in 95 Thesen aus meinem Blog Terror in Weiß (http://pegasus.kulando.de/ ) Was von mir als Künstler außer einigen belanglosen Schriften und Bildern übrig geblieben ist, entnehmen Sie meiner Homepage www.bu-art.org und den im dortigen Blog zu findenden weiterführenden Links. Im Blog befindet sich näheres zum Kunstodyssee unter August 2008. Eine kurze Beschreibung findet sich im Epos Kunstodyssee – Manie als Kunst-Kunst als Manie.
Als Anlage eine Abschrift des Manifest von Weihnachten 1982, eine Kopie der Strafanzeige, die Daten meines Kreuzwegs durch die Zwangsinternierungen und eine Liste der 25 Fluxusaktionen, deren integraler Bestandteil jeweils Performances und Telefonfluxusaktionen waren sowie die erste Fluxusrede von Ostersamstag 1983. Auf Wunsch nähere konzeptuelle Ausführungen zu den einzelnen Aktionen und ihre kunstgeschichtlichen Hintergründe.
Soweit mir bekannt ist, wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs festgestellt, dass Kunst ist, was ein Künstler dazu erklärt. Das Projekt, das ich als Zeitkünstler und Dromograph auch mit Terminen und Zahlenspielen versehen habe, findet heute am 23.5.09 zum 60jährigen des Bundesverfassungsgerichts sein endgültiges wenn auch vorzeitiges Ende. Vorgesehenes Ende war mein 60zigster Geburtstag zum Dreißigjährigen des mit 30 Jahren begonnen Kunstprozesses. Die Zeit, ihre Philosophien und künstlerische Umsetzung ist zentral für meine Kunst. Der Kunstprozeß wurde durch Verbrechen mir Unbekannter zerstört. Die Beschneidung meiner Freiheit und die massivsten Verletzungen meiner Grundrechte ist eine Schande für die gesamte Republik.
Da mir aus finanziellen Gründen nicht möglich ist eine Rechtsauskunft bezüglich dieser Verfassungsbeschwerde einzuholen und mir die Rechtsauskunft diesbezüglich beim Amtsgericht Dortmund ein Verweis aufs Internet war, bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob die Informationen und weitergehenden Verweise ausreichend zur Begründung der Beschwerde sind. Der Großteil des Beweismaterials ist mir nicht zugänglich oder wurde wie meine ausführliche Dokumentation der Aktionen bis auf wenige Reste gestohlen. Falls nicht, reiche ich gern alles notwendige in aller mir zur Verfügung stehenden Ausführlichkeit nach.
Volker H. Bienek


